Polizei-Informatik 2025 vom 23. bis zum 24. April an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup

Erstellt von Florian Meyer am 24.03.2025

Fachtagung Polizei-Informatik 2025 an der deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup

Die zehnte Fachtagung für Lehrende und/oder Forschende in der Informatik an Hochschulen und Akademien der Polizeien findet vom 23. - 24. April 2025 an der DHPol in Münster-Hiltrup statt. Vorrangiges Ziel der Fachtagung soll der Austausch zur Forschung in der polizeilichen Informatik/Informationstechnik sein.

Die Mitglieder der Hochschulen und Akademien der Polizeien aus dem In- und Ausland sind aufgerufen, Beiträge aus aktuellen Projekten oder ausgewählten Studien- und Forschungsthemen einzureichen. Praktiker sind aufgefordert, ausgewählte Fälle darzustellen.

Die Fachgruppe Foresnik beteiligt sich in diesem Jahr mit mit den Themen:

  • Identifikation und Verfolgung der Schattenwirtschaft in unregulierten digitalen Marktplätzen (Felix Fischer, Robin Heger, Dirk Labudde)
  • Technische und juristische Herausforderungen im Strafrahmen des § 184b StGB durch künstlich generierte Inhalte (Lukas Jaeckel, Mirijam Labudde, Dirk Labudde)
  • Hasskommentare auf Instagram: Eine themenbezogene Analyse am Beispiel des Social-Media Profils der „Tagesschau“ (Florian Meyer, Miriam Moosdorf, Dirk Labudde)
  • Bildgestützte biometrische Personenidentifizierung anhand des digital-anthropometrischen Rigabgleichs: Quantitativer Vergleich mittels RWSD (Florian Heinke, Marie Luise Heuschkel, Dirk Labudde)

In Kooperation mit der Firma “esri” wird der Polizei Informatik-Preis für den besten Vortrag über eine Arbeit, die im Studium entstanden ist, verliehen. Studierende und Absolventen von Polizeistudiengängen und solchen mit Sicherheitsbezug werden ermuntert, einseitige Zusammenfassungen aktueller Arbeiten einzureichen und im Anschreiben der Einreichung auf die Bewerbung hinzuweisen. Der Preis kann nur an anwesende Kandidatinnen oder Kandidaten vergeben werden.

Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei des Bundes und der Länder sowie ausländischer Polizeibehörden können sich zur Tagung anmelden. Der Veranstalter behält sich vor Anmeldungen im Einzelfall abzulehnen.